SPD-Kreisvorsitzender Thorsten Klute: Schärfere Auflagen der Bundesregierung für die Fleischwirtschaft ein wichtiger Schritt / Behörden vor Ort in der Pflicht!

Als einen „großen Schritt hin zu einem saubereren Arbeitsmarkt in der Fleischwirtschaft“ bezeichnet SPD-Kreisvorsitzender Thorsten Klute den jüngsten Beschluss der Bundesregierung für schärfere Auflagen für die Branche. „Gut, dass die SPD in der Bundesregierung ist“, sieht er in ihr den Motor für diese Entscheidung. Die Bundesregierung hatte dazu unter anderem beschlossen:

– Ab dem 1. Januar 2021 sollen das Schlachten und die Verarbeitung von Fleisch nur noch durch Beschäftigte des eigenen Betriebes zulässig sein. Werkverträge und Arbeitnehmerüberlassung wären damit nicht mehr möglich. Handwerksbetriebe sind von dieser Regelung ausgenommen.

– Der Bußgeldrahmen bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz wird auf 30.000 Euro verdoppelt.

  • „Die Beschlüsse sind überfällig“, sagt Thorsten Klute von der SPD im Kreis Gütersloh. „Und sie richten sich nicht gegen die Fleischwirtschaft per se. Im Gegenteil: Sie schützt diejenigen, die sauber arbeiten wollen und im Preiskampf von skrupellosen Methoden anderer in die Knie gezwungen werden.“

Er stellt dabei klar: „Dieser Ankündigung der Bundesregierung muss auch ein Gesetz folgen. Und die Maßnahmen des Bundes entlasten auf keinen Fall die Behörden vor Ort von ihrer Aufsicht über Wohnungs- und Unterbringungsverhältnisse. In Zeiten des Infektionsschutzes wird besonders deutlich, wie wichtig das für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist.“ Wenn vor Ort nicht ordentlich kontrolliert werde, dann helfe das beste Gesetz nichts, so Thorsten Klute. Er spricht sich dafür aus, die Mindeststandards für die Unterbringung von Arbeitskräften zu überprüfen und neu zu fassen.

Zudem macht Thorsten Klute deutlich: „Die Fleischwirtschaft steht nicht allein da. Auch in der Logistikbranche und im Baubereich kommen ähnlich