Das Geordnete-Rückkehr-Gesetz schafft Unsicherheit und wenig Ordnung

SPD Kreisvorstand fasst Resolution

Der Vorstand der SPD im Kreis Gütersloh hat in seiner Sitzung am 28. Mai 2019 eine Resolution zum Geordnete-Rückkehr-Gesetz beschlossen. Die Resolution wurde als Appell an die Bundestagsabgeordneten der Berliner Regierungskoalition im Bereich OWL und an die Bundesfraktionsvorsitzenden von CDU und SPD gesandt.

Hier der Text der Resolution:

Seit dem Jahr 2015 wurden im Bundestag mehr als 20 Gesetze im Bereich Flucht & Asyl beschlossen. Einige davon waren dringend erforderlich, wie die finanzielle Unterstützung von Kommunen und Ländern oder die Ausweitung und Förderung von Integrationsmaßnahmen, Sprachkursen oder der schnellere Zugang zu Ausbildung und dem Arbeitsmarkt. Viele der in der Koalition mit CDU und CSU beschlossenen Regelungen gingen jedoch auch an unsere Schmerzgrenze und darüber hinaus.

Wir stehen als SPD für die Gestaltung von Integration und die Ermöglichung von Perspektiven für die hier lebenden Menschen. Die weitere Förderung von Integration und die sachgerechte Ausstattung von Kommunen und Ländern hat für uns deshalb klar Priorität. Weitere Asylrechtsverschärfungen lehnen wir ab.

Der Vorstand des SPD-Kreisverbands Gütersloh lehnt den vorliegenden Gesetzentwurf zum „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ ab.

Der Kreisvorstand erwartet von unseren Bundestagsabgeordneten unter anderem im weiteren parlamentarischen Verfahren sich einzusetzen für

  1. eine schnellstmöglich umfassende externe Evaluierung der seit 2015 beschlossenen Gesetze im Bereich Flucht & Asyl hinsichtlich ihrer Wirksamkeit. Diese Evaluierung muss im weiteren Gesetzgebungsverfahren Berücksichtigung finden.
  2. die Einbindung des Bundesrats in erforderlicher Weise in den Gesetzgebungsprozess, da schon die Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (z.B. Leistungskürzungen) zur Zustimmungspflicht führt.
  3. die Einhaltung des im Hinblick auf die Wahrung der Grundrechte und Menschenwürde rechtlich verpflichtenden Trennungsgebots, wonach u.a. vollziehbar Ausreisepflichtige nicht mit Strafgefangenen gemeinsam untergebracht werden dürfen. Die Voraussetzungen für ein Abweichen hiervon („Bestehen einer Notlage“) sind nicht gegeben.
  4. die Konkretisierung einer menschenwürdigen, praxistauglichen und realitätsnahen, Mitwirkungspflicht bei Identitätsklärung und Passbeschaffung.

Die Kreistagsfraktion wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass im Kreis Gütersloh Flüchtlinge sich in asyl- und aufenthaltsrechtlichen Fragen unabhängig und individuell beraten lassen können. Die finanzielle Förderung der Beratung im Rahmen einer unabhängigen Asyl- und Aufenthaltsverfahrensberatung dient dazu, allen Schutzsuchenden die Möglichkeit zu geben, sich über die komplizierten Gegebenheiten des Asylrechts sowie weiterer rechtlicher Bleibemöglichkeiten sowie über Modalitäten einer möglichen Rückkehr zu informieren.