Erklärung zu Hintergrund und Zusammenhang zur Anfrage, die heute (Montag, 25.6.2018) auf der Tagesordnung der Sitzung des Kreisausschusses (Drs. 4728) steht:
„Da ist das grundsätzlich von der Verfassung garantierte Recht auf Asyl (GG Art. 16a). Und das humanitäre Völkerrecht und der internationale Menschenrechtsschutz.
Und da ist die seit Jahrzehnten immer noch nicht anerkannte Tatsache, dass die Bundesrepublik ein Einwanderungsland ist. Und dies nicht – egal von welcher politischen Koaltion – in einem schlüssigen, transparenten Einwanderungsgesetz geregelt werden konnte. Die Europäische Union hat es bisher auch nicht geschafft, die Dublin-Regelungen so solidarisch zu reformieren, wie das EU-Parlament vorgeschlagen hat.
Wir sehen im Kreis Gütersloh – verstärkt seit 2015/2016 – eine große Zahl von Geflüchteten, von Zuwanderinnen und Zuwanderern, die, wenn sie nicht aus den Staaten der EU kommen, darauf angewiesen sind, Regelungen aus dem Asyl- und Aufenthaltsrecht in Anspruch zu nehmen, um ggfs. hier ein neues Leben aufbauen zu können.
Und im November 2016 haben Sie, Herr Adenauer, u.a. gesagt: „ … Der überwiegende, zu oft leider schweigende Teil unserer Bürgergesellschaft hat seine Reife und – je nach Überzeugung – christliche Nächstenliebe oder Solidaritätsbereitschaft in dem gut einem Jahr seit Beginn des großen Flüchtlingszustroms bewiesen und dabei gemeinsam mit den hauptamtlich Verantwortlichen in Behörden und Verbänden ein Beispiel uneigennützigen Einsatzes gegeben. …“ (Kreistag 28.11.2016)
Seitdem und in den folgenden Monaten haben uns des öfteren Hinweise aus eben dieser angesprochenen Bürgergesellschaft erreicht, die ehrenamtlich engagierte Helferinnen und Helfer daran zweifeln lassen, dass Ihre Ausländerbehörde auf dem Weg von der Ordnungsbehörde zum Dienstleister, bereits hinreichend weit gekommen ist und der eine umfassende Willkommenskultur als kommunales Ziel etabliert.
In einigen Runden sowie weiteren Gesprächen sind dann in den letzten Wochen einzelne Fälle, Einschätzungen und Beurteilungen vorgetragen worden, die ebenso wie Presseberichte und auch Rückmeldungen aus unseren Rats- und Gemeindefraktionen zu dem vorliegenden Fragenkatalog geführt haben. Dabei ist es schon irritierend, wie eindringlich bei der Schilderung einzelner Fälle auf absolute Vertraulichkeit und Schutz der Betroffenen gegenüber der Kreisverwaltung Wert gelegt wird. Von guter Zusammenarbeit und Vertrauen in eine „Ermöglichungsbehörde“ ist da wenig zu spüren.
Wir werden uns mit den Antworten auf unsere Fragen wie auch auf die der Fraktion Bündnis90/Die Grünen eingehend beschäftigen und mögliche Schlussfolgerungen in weiteren Anfragen und/oder Anträgen vorlegen.
Abschließend noch eine Anmerkung: Sie, Herr Adenauer werden in der NW v. 21.6.18 zitiert mit „Wir kämpfen an vielen Fronten für ein Wir-Gefühl“ in Bezug auf unseren Kreis. Da stimmen wir ein – uns würde schon der intensivere Einsatz bei der Beratung von Asylbewerbern, Zurückhaltung bei Abschiebungen und eine bessere vertrauensvolle Unterstützung für Ehrenamtliche reichen.“
SPD-Fraktion im Kreistag Gütersloh Fritz Spratte, stellv. Fraktionsvorsitzender