SPD-Kreistagsfraktion ist nicht unzufrieden mit Al-Haji-Entscheidung

Fritz Spratte, stellvertr. Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion Gütersloh

Die neuste Entwicklung beschreibt u.a. ein Artikel in der NW v. 20. Juni

NW20Jun17_Rh-WD_Familie_Al_Haji_Abschiebungsverbot_anerkannt

Die Kreisausschusssitzung am Montag (29. Mai 17) befasste sich routinemäßig mit der Entwicklung bei Aufnahme und Integration von Flüchtlingen. Die OVG-Entscheidung zur vorläufigen Aussetzung der Abschiebung der Familie Al Haji aus Rheda-Wiedenbrück führte zu einer kontroversen Diskussion, in der deutlich wurde, dass die Überschrift „Kreis unzufrieden mit Al-Haji-Entscheidung“ so nicht richtig ist. Für die SPD-Kreistagsfraktion stellte der stellv. Vorsitzende Fritz Spratte die Frage, ob die Entscheider in der Kreisverwaltung, an der Spitze Landrat Adenauer, angesichts der vorläufigen OVG-Entscheidung nicht nachdenklich werden, über ihre bisherige Haltung in der Sache. Die Reaktion des Landrates und des ihm zur Seite stehenden Rechtsdezernenten Thomas Kuhlbusch, die allein auf andere Instanzen wie das BAMF und Bundesgerichte hinwiesen, stellen die SPD-Kreistagsfraktion jedenfalls nicht zufrieden. Fritz Spratte: „Es ist schon enttäuschend, dass die Kreisverwaltung nicht mal ansatzweise erkennen lässt, ihr bisheriges Handeln zu überdenken. Umso mehr ist es zu begrüßen, dass das unabhängige Gericht hier noch einmal genau hinschauen wird.“ Im Übrigen wird die SPD-Fraktion nach Abschluss der Angelegenheit entscheiden, ob und wie sie ihre Möglichkeiten der Information über Verwaltungsentscheidungen in diesem Einzelfall nutzt.

Zur Berichterstattung in der „Glocke“ v. 31. Mai „Adenauer: Abschiebestopp ein ‚verheerendes Signal‘ “
nimmt der stellv. Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion Fritz Spratte Stellung:

„Die Entscheidung des OVG Münster in der Angelegenheit der Familie Al-Haji ist Ausweis der Unabhängigkeit des Gerichts und der Justiz. Die Urteilsschelte von Landrat Adenauer ist unangemessen und er muss sich fragen lassen, ob er hier auf den Beifall der falschen Leute zielt. Angesichts einiger Ausführungen in seiner letzten Haushaltsrede will ich das eigentlich nicht glauben. Klar ist doch, dass Asylentscheidungen immer einzelfallbezogen getroffen werden und auf das jeweils individuelle Schicksal der Flüchtlinge abgestellt werden soll. Einige Zwischentöne in den Äußerungen des Landrates sind für uns jedenfalls Anlass zu prüfen, ob wir Akteneinsicht nehmen. Die „Tüte“ der NRW-Kreisordnung sollte das möglich machen. Im Übrigen muss auch in diesen sicher nicht einfachen Verwaltungsangelegenheiten meiner Auffassung nach das Selbstverständnis einer „Ermöglichungsbehörde“, von der Landrat Adenauer bei anderen Gelegenheiten gern spricht, Platz haben.“