SPD-Fraktion teilt Bedenken wegen zeitlicher Umsetzung bei der Reform des Unterhaltsvorschusses

Liane Fülling, Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion

Kreis Gütersloh. Für das Land NRW ist das Ergebnis der Verhandlungen zum Bund-Länder-Finanzausgleich ein großer Erfolg: Der bisherige Länderfinanzausgleich wird abgeschafft, ab 2020 greift ein neues System.
Das ist gut so.
Im Zuge dieser Verhandlungen hat man sich allerdings auch darauf verständigt, den Unterhaltsvorschuss für Alleineerziehende bereits zum 1. Januar 2017 zu verändern. Dabei wird die Altersgrenze von 12 auf 18 Jahre angehoben und die Dauer der Zahlungen nicht mehr zeitlich beschränkt.
Auch das ist gut so.
Das Gesetz dazu soll allerdings erst Mitte Dezember verabschiedet
werden. In der Kreisfinanzausschusssitzung am Dienstag hat die
Verwaltung nachvollziehbar dargestellt, dass dann eine Umsetzung im
Kreis Gütersloh zum 1.1.2017 sowohl organisatorisch und personell nicht geleistet werden könne.
Die SPD-Kreistagsfraktion begrüßt die vereinbarten Verbesserungen für
Alleinerziehende, teilt allerdings die Skepsis der Kreisverwaltung
hinsichtlich der zeitlichen Umsetzung. Liane Fülling, Fraktionsvorsitzende, hat sich daher an die SPD-Landtagsabgeordneten Hans Feuß und Georg Fortmeier gewandt mit dem Hinweis auf die Umsetzungsschwierigkeiten vor Ort: „So notwendig es für Betroffene ist, bessere Leitungen zu erhalten, es muss machbar sein“. Die Abgeordneten mögen sich dafür einsetzen, dass dem Kreis Gütersloh hier mehr Zeit für die Durchführung des neuen Unterhaltsvorschuss eingeräumt wird.