
Im Frühjahr 2015 hat die SPD-Kreistagsfraktion einen erfolgreichen Vorstoß unternommen, in allen Kreisgebäuden freies WLAN umzusetzen. Auf einer Konferenz im letzten Herbst konnten auch hier vor Ort wie auch generell vorgetragene Bedenken wegen der sog. „Störerhaftung“ ausgeräumt werden. Dies auch im Hinblick auf die bundes- und europapolitische Debatte, in der dies bundesdeutsche Spezifikum mehr und mehr infrage gestellt wurde.
Jetzt hat sich die Koalition in Berlin darauf verständigt, mit einer Änderung des Telemediengesetzes klarzustellen, dass WLAN-Anbieter als Accessprovider anzusehen sind und dass diese Haftungsprivilegierung beanspruchen können und keinen weiteren Prüfpflichten unterliegen. Damit wird endlich Rechtssicherheit für alle WLAN-Betreiber geschaffen und der Weg für freies WLAN in Deutschland freigemacht.
Die SPD-Kreistagsfraktion sieht sich voll bestätigt und hofft, dass die vielfach begonnene Ausstattung mit freiem WLAN im Kreis und den Städten und Gemeinden jetzt noch einmal einen großen Schub bekommt und Bürgerinnen und Bürger über kurz oder lang im ganzen Kreis öffentlich freies WLAN nutzen können.