
20 Stunden in der Woche verbringt ein Politiker mit seiner ehrenamtlichen Tätigkeit im Stadt-, Gemeinderat oder auch im Kreistag. Das ist der ungefähre Durchschnitt für die rund 20.000 aktiven Frauen und Männer, die sich in NRW kommunalpolitisch engagieren. Einige, die herausgehobene Funktionen wie Ausschussvorsitz, Fraktionssprecher oder –vorsitz einnehmen, haben einen erheblich größeren Zeitaufwand, der oft mehr als einen Halbtagsjob ausmacht. Für all diese soll es jetzt Verbesserungen geben.
Auf Einladung der sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik (SGK) im Kreis Gütersloh erläuterte der Landtagsabgeordnete Christian Dahm (SPD) die zwischen SPD, CDU, Grünen und FDP im Landtag einmütig verabredeten Vorschläge. Dahm, aktuell gewählt als kommunalpolitischer Sprecher seiner Landtagsfraktion, ist seit langen Jahren auch Ratsmitglied in Vlotho, seit 2010 im Landtag und dort Mitglied im Innen- und Kommunalausschuss.
Auf die Veränderungen in der Arbeitswelt soll mit der Anpassung der Freistellungsregelungen für kommunale Mandatsträger reagiert werden. Dabei werden die besonderen Belange von Schichtarbeitern, wie auch Auswirkungen von Gleitzeitregelungen, stärker in den Blick genommen. Hier insbesondere soll der Anspruch auf Freistellung gestärkt werden und auch für Gremien gelten, in die Politiker entsandt werden, wie zum Beispiel Aufsichtsräte, Beiräte und Kommissionen. Den erhöhten Informations- und Bildungsanforderungen soll mit der Einräumung von acht Tagen Bildungsurlaub Rechnung getragen werden.
Notwendig ist aus Sicht der Landtagsarbeitsgruppe „Kommunales Ehrenamt“ eine gesetzliche Regelung der Standards für die Ausstattung kommunaler Fraktionen. Insbesondere die personelle Ausstattung entsprechend der Größe von Stadt oder Kreis wie auch die Bezahlung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern soll verbessert werden.
Eine finanzielle Besserstellung für die einzelnen Mandatsträger wird sich ergeben aus der 10prozentigen Anhebung der Aufwandsentschädigungen wie für Regelungen des Ersatzes von Lohn- und Gehaltsausfall. Hier wird die unterste Grenze dem gesetzlichen Mindestlohn angepasst und der Höchstbetrag auf 80 € pro Stunde begrenzt. Die bereits auf dem Verordnungsweg befindliche Regelung der Übernahme von Beiträgen für kommunalpolitische Vereinigungen wird den Fraktionen vor Ort direkt mehr finanziellen Spielraum für Aktivitäten vor Ort geben, wie Organisation von Bürgergesprächen, Informationsreisen, Literaturbeschaffung usw.
Christian Dahm rechnet damit, dass ein Gesetzentwurf noch in diesem Jahr vorgelegt wird und man nach ausführlicher Beratung Mitte 2016 zur Verabschiedung im Landtag kommt. Liane Fülling, Fraktionsvorsitzende der SPD im Kreistag sowie SGK-Vorsitzende begrüßte die beabsichtigten Veränderungen: „Es ist wichtig, die Rahmenbedingungen für ehrenamtliche Politik zu verbessern, damit diese Arbeit auf mehr Schultern verteilt wird und sich mehr Menschen engagieren.“