Auf die Anfrage der SPD-Fraktion vom 13.Oktober zur „Rückführung abgelehnter Asylbewerber“ hat der Landrat dankenswerter Weise ausführlich geantwortet (siehe Kreisinformationssystem Drucksache 4149/1
Die SPD-Fraktion erwartet, dass die unter anderem hier gegebenen Informationen eine bisher „häufig unterschätzte Bedeutung“ der Durchsetzung der Ausreisepflicht in der öffentlichen Wahrnehmung im Kreis Gütersloh ein wenig beheben können. Auch die genauere Beschreibung der Aufgaben und des im Einzelfall auftretenden Aufwands sowie des Einsatzes von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung dient nach unserer Auffassung der sachlichen Aufklärung . Dieses ist notwendig, um auf der anderen Seite die vielfachen inhaltlichen sowie großen finanziellen Aufwendungen für rechtmäßig einreisende Flüchtlinge und Asylbewerber mit Bleibeperspektive zu legitimieren. Denn gerade hier wird es in den nächsten Monaten weiterer Hilfe und Unterstützung bei uns im Kreis Gütersloh geben müssen.
Bedauerlich ist, dass die Kreisverwaltung nicht angeben kann, wie viele der insgesamt Ausreisepflichtigen nach Beratung in den letzten Monaten freiwillig ausgereist sind. Die Angabe, dass von Januar bis September 2015 lediglich 22 Personen freiwillig ausreisten, deutet darauf hin, dass Beratung sowie mögliche finanzielle Unterstützung nicht zielführend sind. Ob die am 6. Oktober durchgeführte „Sammelabschiebung“ wirklich die vom Landrat behauptete Signalwirkung hat, es lohne sich nicht, aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland zu kommen, ist sehr in Zweifel zu ziehen. Grundsätzlich wird deutlich, dass vielfache Problemstellungen, die sich z.B. aus der Einschätzung, Asylbewerber kämen aus „wirtschaftlichen Gründen“ nach Deutschland, ihre Ursache im jahrelangen Versäumnis einer vernünftigen Einwanderungspolitik und der Anerkennung Deutschlands als Einwanderungsland haben.