SPD im Kreis Gütersloh fordert Landrat zur Prüfung der Rechtslage bei Bildung der „Liberalen Fraktion“ auf

Liane Fülling, Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion

SPD im Kreis Gütersloh fordert Landrat zur Prüfung
der Rechtslage bei Bildung der „Liberalen Fraktion“ auf.

Liane Fülling, Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion, hatte umgehend nach Bekanntwerden des Urteils des Verwaltungsgerichts Minden zu einem Verfahren von Fraktionsbildungen im Kreistag Minden-Lübbecke, Kontakt zur hiesigen Kreisverwaltung aufgenommen und zur umgehenden Prüfung der Sach- und Rechtslage aufgefordert.

Hier hatten sich nach der Kommunalwahl je zwei Mitglieder von FDP und AfD zu einer sogenannten „Liberalen Fraktion“ zusammengeschlossen. Dies war vom Landrat Adenauer nicht beanstandet worden, im Gegenteil,
ein FDP-Mitglied hatte als Altersvorsitzender noch seine Vereidigung abgenommen.

Anders im Kreis Minden-Lübbecke. Dort hatte der Landrat die Bildung von zwei Fraktionen aus vier Parteien geprüft und beide Fraktionsbildungen nicht anerkannt. Der Fraktionsstatus bietet verschiedene Vorteile, u.a. Antrags- und Ausschussbesetzungsrechte sowie finanzielle Unterstützung gemäß Gesetz.

Dagegen hatten die beiden Gruppen ohne Fraktionsstatus geklagt und waren beim Verwaltungsgericht Minden mit Urteil vom 25. August 2014 unterlegen.

Hans Feuss, SPD Kreisvorsitzender:“ Wir haben zumindest Zweifel, ob nach dem aktuellen Urteil der sogenannten „Liberalen Fraktion“ das Fraktionsrecht zusteht. Eine Absichtserklärung reicht nicht, sondern die Anforderungen, die das Verwaltungsgericht an nachhaltige Fraktionsarbeit stellt, sind weitreichender. Die in der Presse im Juni zitierte Äußerung von Michael zur Heiden “ Wenn die Zusammenarbeit nicht klappt, dann lösen wir den Fraktionsstatus wieder auf “ (NW, 24.6.2014) verstärkt unsere Zweifel.“