Presseartikel: „Neue Westfälische“ vom 12. und 16. Juli 2014
Minden: Kreis reglementiert Splitterparteien
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Gütersloh, Samstag 12. Juli 2014
Minden/Lübbecke (lnw). Acht Mitglieder des Kreistags Minden-Lübbecke dürfen sich nicht zu zwei Fraktionen zusammenschließen. Wie die Kreisverwaltung mitteilte, erfüllen die Kreistagsmitglieder nicht die Voraussetzungen für diesen Schritt. Als Bedingung für den Fraktionsstatus nennt der Kreis grundsätzliche politische Übereinstimmungen und „möglichst gleichgerichtetes Wirken“. Dies könne aber bei den Antragstellern nicht festgestellt werden, heißt es. Zwei Vertreter der Linken, zwei Politiker einer freien Wählergemeinschaft und ein Pirat wollten ebenso eine Fraktion bilden wie zwei Abgeordnete der AfD und ein Vertreter einer unabhängigen Wählergemeinschaft.
Insgesamt hat der Kreistag Minden-Lübbecke 60 Mitglieder. Die CDU stellt mit 22 Vertretern vor der SPD (21), den Grünen (6) und der FDP (3) die stärkste Fraktion. Laut Gemeindeordnung NRW bestehen in Kreistagen mit mehr als 59 Mitgliedern Fraktionen aus mindestens drei Vertretern.
Kleinparteien prüfen Klage
Mühlenkreis hatte Fraktionsbildung verboten
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Gütersloh, Mittwoch 16. Juli 2014
Minden (lkp). Die Abgeordneten von mehreren Kleinparteien, denen ein Zusammenschluss zwecks Fraktionsbildung im Minden-Lübbecker Kreistag untersagt worden ist, prüfen eine Klage gegen das Verbot. Dass der Kreis Minden-Lübbecke die Fraktionsbildung für unzulässig erklärt hatte, sei „ein Schlag ins Gesicht der Opposition“, sagt Markus Wagner (AfD), der sich mit der Wählergemeinschaft UB-UWG zusammentun wollte. Empört ist auch Kurt Riechmann von der Freien Wählergemeinschaft (FWG), der eine Fraktion mit den Piraten angestrebt hatte. Der Fraktionsstatus ist für die Abgeordneten wichtig, weil er ihnen mehr Rechte und eine höhere Aufwandsentschädigung sichert.
Landrat Ralf Niermann hält die Fraktionsbildung der Kleinen aber für unzulässig, weil ihnen die politische Nähe fehle: Für die Fraktionsbildung müsse „die praktische Erfahrung des Zusammenwirkens nachgewiesen“ werden. Die „hohen inhaltlichen Anforderungen“ an eine Fraktionsbildung erfüllten die beiden beabsichtigten Bündnisse im Kreistag nicht.
Ob eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Chancen hat, ist unsicher: In einem ähnlichen Fall – in Bad Salzuflen hatten sich Piraten und Linke zusammenschließen wollen – hat das Mindener Gericht das Verbot bestätigt.