
Der SPD-Kreisvorsitzende Hans Feuß begrüßt das Urteil des Landesverfassungsgerichts. „CDU und FDP hatten sich einen politischen Vorteil durch eine geringere Wahlbeteiligung bei der Europawahl erhofft. Dieser Wahltrickserei der CDU/FDP-Landesregierung wurde ein klarer Riegel vorgeschoben“, so Feuß.
„Das Urteil bedeutet eine erneute schwere Schlappe für Jürgen Rüttgers.“, so Feuß weiter. Er und sein Innenminister Wolf seien jetzt zum 6. Mal beim Verfassungsbruch erwischt worden.
Jetzt müsse die Kommunalwahl mit der Bundestagswahl am 27.September zusammengelegt werden. Die SPD im Kreis Gütersloh habe sich von Anfang an für diesen Termin eingesetzt. „Das ist gut für die Demokratie, weil eine hohe Wahlbeteiligung sicher ist. Es spart einen eigenen Wahltermin für die Kommunalwahl, der laut Steuerzahlerbund mindestens 42 Millionen Euro kosten würde. Und es ist gut für die Bürgerinnen und Bürger, weil sie nicht innerhalb weniger Wochen zweimal wählen gehen müssen“, erklärt Hans Feuß.
„Wir fordern CDU und FDP im Kreis Gütersloh dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass die Kommunalwahl mit der Bundestagswahl zusammengelegt wird“, so der SPD-Vorsitzende Hans Feuß.