
Zur Verabschiedung des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes und des Gesetzes zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen erklärt der Sprecher der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner:
Mit der Erhöhung des gesetzlichen Rentenalters um zwei Jahre reagieren wir auf die demographische Herausforderung für die Sozialsysteme. Wir stellen das Rentensystem auf eine stabilere Finanzgrundlage. Die schrittweise Anpassung des Rentenalters beginnt im Jahr 2012 und wird erst 2029 abgeschlossen sein. Hervorzuheben ist, für langjährig Versicherte, die wegen gesundheitlicher Einschränkungen eine Erwerbsminderungsrente in Anspruch nehmen müssen, bleibt es bei der alten Regelung. Für sie ändert sich das Rentenalter nicht.
Die gestiegene Lebenserwartung der Menschen und der spätere Berufseinstieg erfordern ein höheres Renteneinstiegsalter. Die Rentenbezugszeit wird sich von 1960 bis zum Jahr 2020 aller Voraussicht nach verdoppelt haben. Das Verhältnis der 65-jährigen und Älteren zu den 20 bis 65-jährigen beträgt zurzeit rund eins zu drei. Auf einen Rentner kommen drei Menschen, die arbeiten und eine Rente bezahlen. Im Jahr 2030 wird sich das Verhältnis auf eins zu zwei verschlechtern – dann sind es nur noch zwei Beitragszahler, die für die Renten eines Älteren aufkommen.
Würden wir dieser Entwicklung nicht entgegenwirken, hätte das veränderte Verhältnis von Rentnern und Beitragszahlern ernste Konsequenzen für die Rentenkasse. Wir wollen ein verlässliches Rentensystem und keine Verunsicherung der Menschen.
Zentrale Voraussetzung für die Wirksamkeit der neuen Regelung ist eine Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer. Deshalb haben wir im Gesetzesentwurf eine Vorbehaltsklausel verankert. Sollte die wirtschaftliche und soziale Situation älterer Arbeitnehmer nicht unseren Erwartungen entsprechen, werden wir die Regelungen anpassen.
Ältere Menschen gehören nicht zum alten Eisen. Deshalb wollen wir mit dem Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen zugleich die Erwerbsbeteiligung Älterer verbessern. Mit unseren bisherigen Reformen haben wir bereits eine stärkere Teilhabe Älterer gefördert. Waren Ende der 90er Jahre nur 38 Prozent der über 55-jährigen erwerbstätig, so sind es mittlerweile etwa 48 Prozent. Das ist noch nicht genug. Wir verbessern daher die vorhandenen Arbeitsmarktinstrumente. Neben dem Ausbau einzelner Kombilohnelemente liegt der Schwerpunkt für uns bei einer deutlichen Förderung der betrieblichen Weiterbildung. Künftig können Beschäftigten bereits ab 45 Jahren in Betrieben mit bis zu 250 Arbeitnehmern die Weiterbildungskosten erstattet werden. Das ist präventive Arbeitsmarktpolitik, mit der die Arbeitslosigkeit Älterer an der Wurzel bekämpft wird. Die Unternehmen sind aufgefordert, endlich mehr zur Qualifizierung in den Betrieben zu leisten.
Wir werden unseren Wohlstand in Zukunft nur halten können, wenn wir die Beschäftigung Älterer erhöhen. Zugleich sehen wir, dass in vielen Branchen die Arbeitsverdichtung dazu geführt hat, dass die Menschen eine Vollzeitstelle kaum bis zum 67. Lebensjahr ausüben können. Wir nehmen die Sorgen dieser Menschen sehr ernst. Wir müssen also Möglichkeiten finden, mit denen das große Potenzial Älterer Menschen besser genutzt wird ohne dass die Menschen am Arbeitsplatz krank werden. Wir brauchen eine bessere Qualität der Arbeit.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat hierzu bereits konkrete Vorschläge verabschiedet. Der Schlüssel zu längerer Erwerbstätigkeit liegt in der fortlaufenden Qualifizierung und Weiterbildung der Beschäftigten. Lebenslanges Lernen ist die Voraussetzung dafür, die Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitnehmer zu verbessern. Außerdem brauchen wir alternsgerechte Arbeitsbedingungen und eine gesundheitsschonende Gestaltung der Arbeitsplätze. Darüber hinaus brauchen wir auch in Zukunft die Möglichkeit gleitender Übergänge in den Ruhestand, die so flexibel wie möglich gestaltet werden können.