50 Millionen Euro für zusätzliche Angebote der Betreuung von Kindern unter drei Jahren in den Jahren 2005 / 2006

Zwischen der Berufstätigkeit von Vätern und Müttern und ausreichenden Angeboten der Kinderbetreuung besteht ein unmittelbarer Zusammenhang. Oft sind es fehlende Betreuungsmöglichkeiten, die vor allem Alleinerziehende daran hindern, zu arbeiten. Das gilt vor allem für Langzeitarbeitslose, das heißt die Empfänger und Empfängerinnen des neuen Arbeitslosengeldes II. Jede fünfte allein erziehende Frau lebt von der ehemaligen Sozialhilfe.

Für diesen Problembereich startet die Landesregierung ab Mai 2005 eine neue Landesinitiative, die zusätzlich 7000 Betreuungsplätze für die unter- dreijährigen Kinder von Arbeitssuchenden schaffen kann. Darauf wiesen heute die beiden SPD- Landtagsabgeordneten Ursula Bolte und Jürgen Jentsch hin. Die Initiative wird gemeinsam von dem Ministerium für Wirtschaft und Arbeit sowie dem Ministerium für Schule, Jugend und Kinder getragen.

Der Ausbau der Betreuung von Kindern unter drei Jahren spielt für die Landesregierung eine besondere Rolle. Denn eine dreijährige Abwesenheit von beruflicher Integration oder Qualifizierung führt zu Qualifikationsverlusten, die oft nur schwer einholbar sind und (Langzeit-) Arbeitslosigkeit fördern oder verlängern können.
„Unabhängig von der Planung, bis 2010 das Angebot für die unter Dreijährigen landesweit auszuweiten, soll jetzt eine Sofortmaßnahme starten. Denn gerade die Eltern, die mit Inkrafttreten von Hartz IV bei der Vergabe von Betreuungsmöglichkeiten besonders berücksichtigt werden sollen, brauchen so schnell wie möglich ein Angebot,“ betonten Ursula Bolte und Jürgen Jentsch. .

50 Millionen Euro für neue Betreuungsangebote

Erstmals gibt es jetzt die Möglichkeit, im Rahmen von Hartz IV die Beschäftigung der Bezieherinnen und Bezieher des Arbeitslosengeldes II (d.h. Langzeitarbeitslose und arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger und –empfängerinnen) durch Kinderbetreuung zu unterstützen und hierfür gezielt Mittel der Arbeitspolitik einzusetzen.

„Diesen Ansatz wollen wir offensiv nutzen. Das Land wird erstmals langzeitarbeitslosen Vätern und Müttern ein zusätzliches Angebot für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren machen,“ so Bolte und Jentsch.
Durch die neue Initiative können zusätzlich zu den geplanten Maßnahmen im Rahmen des Tagesbetreuungsausbaugesetzes 7.000 Betreuungsplätze eingerichtet werden. Etwa 1.000 Betreuungspersonen können über die Initiative beschäftigt werden.

Für die Initiative, die bis Ende 2006 läuft, stehen Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds in Höhe von jeweils 25 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Die Umsetzung startet im Mai.

Doppelter Effekt für den Arbeitsmarkt

Antragssteller für die Mittel sind die Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen oder von ihnen beauftragte Stellen. Dadurch, dass die Förderung über die Arbeitsgemeinschaften und die Optionskommunen läuft, wird ein doppelter Beschäftigungseffekt erwartet:

1. Für Langzeitarbeitlose und ehemalige Sozialhilfeempfänger wird der Konflikt zwischen Kinderbetreuung und Beschäftigung bzw. Qualifizierung gelöst. Betriebe können Elternzeitlerinnen und Elternzeitlern Angebote machen, früher wieder in den Beruf zurück zu kehren. Auf diese Weise werden Qualifiktionsverluste vermieden.

2. Beim Personal, das für die zusätzlichen Betreuungsangebote benötigt wird, bietet es sich an, auch verstärkt auf arbeitslose Erzieherinnen und Erzieher zurück zu greifen. Zurzeit gibt es rund 5.000 von ihnen in Nordrhein-Westfalen. Die Initiative schafft somit auch neue Beschäftigungsperspektiven in der Kinderbetreuung bzw. hilft, Arbeitsplätze bei den Trägern von Kinderbetreuungseinrichtungen zu sichern.