Das Antidiskriminierungsgesetz (ADG)sorgt zu Recht für Diskussionen. Klaus Brandner, MdB und wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, sieht allerdings wenig Anlass für Befürchtungen, wie sie jetzt vom Unternehmerverband und dem Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein geäußert wurden. „Wir wollen eine Gesellschaft ohne Diskriminierung, ohne Benachteiligungen wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder der Weltanschauung. Auch Behinderte und ältere Menschen dürfen nicht diskriminiert werden“, so Klaus Brandner.
Der SPD-Bundestagsabgeordnete ist sich sicher, dass diese Zielsetzung von der großen Mehrheit der Menschen geteilt wird. Gleich vier EU-Gesetze werden mit dem ADG umgesetzt, ohne zusätzliche Bürokratie oder ähnliches. Wer gegen die Intentionen des Gesetzes argumentiert, der muss sich die Frage gefallen lassen, wie er es bisher mit Artikel 3 des Grundgesetzes gehalten hat, der die Diskriminierungsverbote enthält. Das ADG stärkt die Grundrechte und die Demokratie in Deutschland. Es soll auch vorbeugend wirken und zu einem breiten Schutz vor Diskriminierung beitragen. „Und gerade im Arbeitsrecht hält sich das ADG an die EU-Vorgaben“, so Klaus Brandner. Es wird an bewährte Rechtssysteme angeknüpft. Die positive Erfahrung seit über 25 Jahren mit Gleichbehandlung im Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Betriebsverfassungsgesetz wird nun auf alle Lebensverhältnisse übertragen. Klaus Brandner nennt als Beispiel den Diskriminierungsschutz im Betriebsverfassungsgesetz, das Betriebsräten und Gewerkschaften die Überwachung überträgt. Ebenso ist das Beschwerderecht für Arbeitnehmer schon in der Betriebsverfassung verankert. Völlig an der Sache vorbei zielt die Darstellung, allein die Behauptung, diskriminiert worden zu sein, reiche aus für eine Klage. Und von einer Beweislastumkehr kann im Hinblick auf das ADG auch nicht gesprochen werden, handelt es sich doch lediglich um eine Beweislasterleichterung, die die EU vorschreibt. Eine Regelung, die im deutschen Recht im Bereich der Gleichstellung von Frauen und Männern übrigens seit 25 Jahren existiert. In diesem Zeitraum hat es dazu nur etwas mehr als 100 Gerichtsverfahren gegeben. Klaus Brandner: „Wer verantwortlich mit Gleichstellung und Gleichberechtigung umgeht, braucht keine Klagen fürchten. Wer allerdings das schon lange bestehende Gebot der Antidiskriminierung nicht beachtet, der wird zu Recht stärker zur Verantwortung gezogen.“ Es spricht viel dafür, dass die Menschen zukünftig im Zivilrecht genauso vernünftig miteinander umgehen wie im Arbeitsrecht.