
Zu den Forderungen der Union, den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung auf 4 Prozent zu senken, erklärt der wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner:
Die Forderung der Union, den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung auf 4 Prozent abzusenken, ist abwegig. Diese würde einen Verlust an Beitragseinnahmen in Höhe von 18,75 Milliarden Euro bedeuten. Dies ist mehr als heute an Mitteln für Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung steht, insgesamt 14,1 Milliarden Euro. Das Ergebnis wäre, dass sämtliche arbeitsmarktpolitische Maßnahmen wie beispielsweise die Förderung von Selbständigen oder aber Weiterbildungskurse eingestellt und gleichzeitig das Arbeitslosengeld gekürzt werden müsste.
Die CDU/CSU bleibt die Erklärung schuldig, wie sie dann die Zahl der Arbeitslosen senken will. Die Politik, welche die Union vorschlägt, würde zu steigender Arbeitslosigkeit führen. Sie übersieht, dass wir gerade bei Existenzgründungen einen großen Bedarf haben. Auch bei den Anpassungsqualifikationen sind die Anforderungen nicht zuletzt aufgrund der demographischen Entwicklung hoch.
Sobald die Arbeitslosigkeit jedoch sinkt, sollte der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung selbstverständlich gesenkt werden.
Die Union ist unglaubwürdig, wenn sie einerseits Mittelkürzungen fordert und andererseits, wie für den Bereich der Altenpflegeausbildung, der Bundesagentur zusätzliche Aufgaben zuweisen möchte oder aber vor Ort vorgibt, sich für die Interessen der Träger, beispielsweise der Weiterbildung einzusetzen. All dies geht ohne die notwendigen finanzielle Mittel jedoch nicht. Da reicht es auch nicht, wenn gefordert wird, auf einzelne Instrumente der Arbeitsmarktpolitik zu verzichten. Die Union versucht die übliche Bauernfängerei. Sie ist unredlich und zeigt wieder einmal, dass sie nicht den notwendigen Überblick hat.
Absurd ist auch die Forderung der Union, den Aussteuerungsbetrag abzuschaffen, weil nur so die Integration von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt sichergestellt werden könne. Das Gegenteil ist richtig. Dem Aussteuerungsbetrag in Höhe von 6,7 Milliarden Euro kommt eine Steuerungsfunktion zu. Er stellt für die Bundesagentur für Arbeit einen finanziellen Anreiz dar, sich sehr frühzeitig um die Integration von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt zu kümmern, weil sie nur so die Höhe des zu zahlenden Aussteuerungsbetrages reduzieren kann.
Falsch ist auch die Behauptung, die Beitragszahler würden durch den Aussteuerungsbetrag belastet. Die Union verschweigt nämlich, dass die Bundesagentur für Arbeit im Gegenzug mehr als 6,2 Milliarden Euro spart, weil sie durch Hartz IV von der Finanzierung von Arbeitsmarktmaßnahmen für Empfänger von Arbeitslosenhilfe entlastet wird. Hinzu kommt ein Bundeszuschuss in Höhe von 4 Milliarden Euro, der sonst entfallen würde.
Die Konzepte der CDU/CSU sind wirr und in sich nicht konsistent.