
Zur 1. Lesung des Kommunalen Optionsgesetzes erklärt der wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner:
Wir haben unseren Vorschlag auf den Tisch gelegt. Er bietet den Kommunen eine faire Basis dafür, die Grundsicherung für Arbeitsuchende vollständig in Eigenregie durchzuführen. Die Möglichkeiten, die das Grundgesetz bietet, werden voll ausgeschöpft.
Es ist unredlich, wenn Frau Merkel behauptet, die SPD hätte Wortbruch begangen und die Grundgesetzänderung verhindert. Wenn Herr Koch ankündigt, den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen im Bundesrat blockieren zu wollen, dann betreibt er Reformverweigerung.
Richtig ist: Eine Grundgesetzänderung ist im Bundesrat nicht mehrheitsfähig. Zahlreiche von der Union regierte Länder lehnen eine Grundgesetzänderung ab. Die Äußerungen von Frau Merkel und Herrn Koch zeigen deutlich, dass die Union nicht an konstruktiven Verhandlungen interessiert ist. Ihr erklärtes Ziel ist es offenkundig, den Reformprozess zu behindern, indem sie Sand in den Reformmotor streut. Die Möglichkeit zur Option war offenbar nie wirklich gewollt. Eine solche Opposition hat Deutschland nicht verdient.
Die Opposition ist im Interesse der Arbeitslosen zu einer konstruktiven Zusammenarbeit aufgerufen. Sie sollte nicht immer auf der Reformbremse stehen. Wir bieten der Union weiterhin eine konstruktive Zusammenarbeit an.
Die Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften gewährleistet, dass kommunale Träger und Agenturen für Arbeit auf gleicher Augenhöhe handeln und die Leistungsgewährung aus einer Hand und unter einem Dach erfolgt.
Die Zeit der Verschiebahnhöfe ist vorbei, wenn die Arbeitsgemeinschaften gemeinsam von kommunalen Trägern und Agenturen für Arbeit betrieben werden. Die Institution und deren Interessen sollen nicht mehr im Vordergrund stehen, sondern der Kunde – der Mensch.
Kommunale Träger und Agentur sollen sich die Verantwortung teilen und sich ergänzen. Jeder tut das, was er am Besten kann. Damit wollen wir einen ortsnahen und dezentralen Zugang zu allen Leistungen, einen vermittlungsorientierten Kundenservice und eine optimale und bedarfsgerechte Leistungserbringung gewährleisten.
Doppelstrukturen gehören dann der Vergangenheit an.
Eine Mammutbehörde entsteht nicht, wenn die Agenturen für Arbeit und die Kommunen in den Arbeitsgemeinschaften gemeinsam die Arbeitslosen betreuen. Beiden ordnet das Gesetz klar umrissene Aufgaben zu.
Würden die Kommunen die Grundsicherung für Arbeitsuchende im Rahmen der Option in Eigenregie betreuen, wären jedoch weiter Doppelstrukturen notwendig und Verschiebebahnhöfe weiterhin gang und gäbe.
Die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe wird am 1. Januar 2005 in Kraft treten. Hieran besteht kein Zweifel. Der Vorsitzende des Vorstandes der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise, hat gegenüber dem Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit bestätigt, dass dies machbar ist. Jede Kommune hat ab 1. Januar 2005 die Möglichkeit, im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft mit den lokalen Agenturen für Arbeit in einer Arbeitsgemeinschaft auf gleicher Augenhöhe zusammenzuarbeiten.