Entlastung der Kommunen durch den Bund

Zur Debatte um die finanzielle Entlastung der Kommunen im Rahmen der Hartz-Gesetze erklärt der wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner:

Durch das Vierte Hartz-Gesetz werden die Kommunen um 2,5 Milliarden Euro entlastet. Darauf können sie sich verlassen. Schließlich war dies erklärter Wille der Koalition bereits bei Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag. Die Zahlen sind von den Experten aller Parteien von Bund und Ländern im Vermittlungsausschuss abgestimmt. Die Entlastung verteilt sich so, dass auch auf Ebene jedes einzelnen Landes sich in der Summe aller Kommunen ein Plus ergibt. Ein Ausgleich für jede einzelne Kommune ist jedoch bei einem Bundesgesetz nicht möglich.
Viele Kommunen machen sich jetzt Sorgen um angebliche Belastungen, obwohl die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe erst nächstes Jahr in Kraft tritt. Das ist nicht fair. Auch ihre Länder haben mit gerechnet. Wer die Zahlen jetzt noch anzweifelt, trägt die Beweislast. Außerdem vergessen viele Kommunen, dass nach dem Hartz-IV-Gesetz die Länder ihre Ersparnis von 2,4 Milliarden Euro an die Kommunen weitergeben müssen.
Die finanziellen Auswirkungen der komplexen Arbeitsmarktreform zu berechnen, ist nicht einfach. Prognoseunsicherheiten kommen noch hinzu. Wir fordern daher die zuständigen Mitglieder der Kommission Arbeitslosen-/Sozialhilfe auf, eventueller Kritik von Seiten der Kommunen nachzugehen und möglichst ein gemeinsame Berechnungsbasis zu erstellen. Wenn es im Einzelfall Verlierer geben sollte, wäre ein Ausgleich in erster Linie Sache der Länder. Im Übrigen haben es einzig und allein CDU/CSU zu vertreten, dass die Reform um ein halbes Jahr verschoben wurde. Wenn jetzt schon wieder einzelne Forderungen nach einer weiteren Verschiebung von Seiten der Opposition kommen, zeigt dies, wo die wahren Bremser sitzen. Die SPD wird das keinesfalls mitmachen, die Strukturreform am Arbeitsmarkt duldet keinen Aufschub.