
Noch kurz vor dem Jahreswechsel wurden wichtige Reformgesetze der Bundesregierung beschlossen, die so zum Jahreswechsel in Kraft treten können. Das Mandat der Bundeswehrsoldaten in Afghanistan wurde verlängert. Außerdem stimmte der Bundesrat dem zustimmungspflichtigen Teil der Gesetze zur Reform des Arbeitsmarktes zu. Weitere Neuregelungen betreffen die Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung, die Ökosteuer und den Nachtragshaushalt 2002.
Antiterrorkampf
In namentlicher Abstimmung votierten 565 der 576 Abgeordneten für die Mandatsverlängerung der Afghanistan- Friedenstruppe ISAF. Afghanistan müsse zu einem Erfolg werden, betonte Gernot Erler, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion. Die internationale Gemeinschaft müsse ihre Unterstützung bei der Sicherung des Übergangs und beim Wiederaufbau des Landes fortsetzen.
Arbeitsmarktreform
Der Bundesrat hat am Freitag den Kompromiss des Vermittlungsausschusses zwischen Bundestag und Bundesrat zur Reform des Arbeitsmarktes gebilligt. Damit ist der zustimmungspflichtige Teil des Gesetzes beschlossen.
Der Kernpunkte der Einigung:
Bis 800 Euro monatlich gilt eine grundlegende Neuregelung mit einer Grundzone von 400 Euro ähnlich der bisherigen Regelung zur geringfügigen Beschäftigung. Auch Nebenbeschäftigungen zu einer Hauptbeschäftigung fallen wieder unter diese Regelung.
Darüber hinaus schließt sich eine Gleitzone an, in der die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen noch nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen, um zu verhindern, dass ein Bruttoeinkommen zu einem geringeren Nettoeinkommen führt.
Die Förderung von haushaltsnahen Dienstleistungen wird erweitert, die Grenze mit den anderen Bereichen auf 400 Euro vereinheitlicht.
Die pauschale Abgabe des Arbeitgebers beträgt dann nur zwölf Prozent.
Es gibt Möglichkeiten eines Abzuges von der Steuer.
Durch ein stark vereinfachtes Steuerrecht und nur noch minimale Buchführungspflichten ergeben sich zusätzliche Beschäftigungschancen für kleine Selbstständige parallel zur Ich-AG.
Die Gesetze treten am 1. Januar in Kraft. Ausnahme ist die Neuregelung der Mini-Jobs. Wegen der notwendigen Vorbereitungszeit gilt hier der 1. April als wahrscheinlich.
Solide Sozialsysteme
Die weltweite Konjunkturflaute hat auch in Deutschland zu wirtschaftlich schwierigen Bedingungen geführt. Die öffentlichen Kassen sind stark angespannt, die Arbeitslosigkeit ist nicht in dem Maße zurückgegangen, wie es die meisten Experten noch in der ersten Jahreshälfte erwartet hatten. Zwar hat die Bundesregierung mit der Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission erste Voraussetzungen geschaffen, die Arbeitslosigkeit deutlich abzubauen, dennoch verzeichnen Kranken und Rentenversicherung in diesem Jahr erhebliche Lücken zwischen Einnahmen und Ausgaben.
Deshalb hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, die die Sozialsysteme auch in schwierigen Zeiten solide finanzieren.
In der Rentenversicherung wird der Beitragssatz durch Neuregelungen für das kommende Jahr auf 19,5% festgesetzt. Dazu wird die Schwankungsreserve auf 50 bis 70% gesenkt. Die Bemessungsgrenze für die Beiträge zur Rentenversicherung steigt von derzeit 4.500 auf 5.100 Euro in Westdeutschland und von 3.750 auf 4.250 Euro in Ostdeutschland.
Im Gesundheitsbereich werden für 2003 die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung auf dem Niveau des Jahres 2002 festgeschrieben. Darüber hinaus wird die Versicherungspflichtgrenze für Neufälle angehoben. Auch wird eine Nullrunde in den Krankenhäusern, für Ärzte, Zahnärzte und Zahntechniker verordnet. Die Vertragsärzte müssen somit 2003 auf einen Honoraranstieg von durchschnittlich rund 150 bis 160 Euro im Monat verzichten. Auch zahlt die Krankenkasse 5% weniger für zahntechnische Leistungen.
Ladenschluss
Am 11. Dezember hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, der es Einzelhandelsgeschäften erlaubt, an Samstagen künftig bis 20:00 Uhr zu öffnen. Der Einzelhandel kann dann also an allen Werktagen von Montag bis Samstag von 6 bis 20 Uhr öffnen.
Neben der Verlängerung der Öffnungszeiten an Samstagen sieht der Entwurf folgende Neuregelungen vor:
Das Friseurhandwerk wird aus dem Anwendungsbereich des Ladenschlusses entlassen. Damit werden Friseurbetriebe mit allen anderen Handwerkern gleichgestellt, die auch nicht an Ladenschlusszeiten gebunden sind, solange sie nicht in größerem Umfang Ware an die Allgemeinheit verkaufen.
Weiterhin wird eine Sonderregelung für die Samstage vor verkaufsoffenen Sonntagen gestrichen. Bisher mussten die Geschäfte an Samstagen vor verkaufsoffenen Sonntagen um 14:00 Uhr schließen. Jetzt dürfen die Geschäfte auch vor verkaufsoffenen Sonntagen bis 20:00 Uhr öffnen.
Ökologische Modernisierung
Mit der Einführung der ökologischen Steuerreform in der vergangenen Legislaturperiode hat die Bundesregierung einen Zuwachs an Arbeitsplätzen bei gleichzeitiger Verringerung des Energieverbrauchs erreicht. Die letzte Stufe der Ökosteuer tritt wie geplant am 1. Januar 2003 in Kraft.
Solide Finanzen
Der Bundestag hat den Nachtragshaushalt 2002. beschlossen Er sieht vor, in diesem Jahr statt der geplanten 21,1 nun 34,6 Mrd. Euro an neuen Krediten aufzunehmen, um zusätzliche Ausgaben auf dem Arbeitsmarkt in Höhe von 5 Mrd. Euro sowie Steuerausfälle von 8,5 Mrd. Euro aufzufangen. Nach dem Bundestag gab auch der Bundesrat den Weg für den Nachtragshaushalt frei.
Bundesfinanzminister Hans Eichel betonte in der Debatte, zu dieser „einmaligen Erhöhung der Neuverschuldung“ gebe es keine volkswirtschaftlich sinnvolle Alternative. Andernfalls hätte Deutschland ein geringeres Wachstum und höhere Arbeitslosigkeit in Kauf nehmen müssen. Zugleich versicherte Eichel, die Bundesregierung werde weitere Schritte zum Abbau der Neuverschuldung unternehmen.