Weg frei für die große Arbeitsmarktreform

Der Kompromiss zu den Hartz-Gesetzen ebnet den Weg für einen Durchbruch am Arbeitsmarkt. Die teilweise lähmenden Auseinandersetzungen zu Mini-Jobs sind zu Ende. Damit ist anzunehmen, dass vor allem bei personenbezogenen Dienstleistungen im Handwerk und im Handel neue Arbeitsplätze entstehen. Gerade auf diesen Feldern hat Deutschland einen Rückstand gegenüber anderen vergleichbaren Industrieländern.

Für den gesamten Einkommensbereich bis 800 Euro monatlich gilt eine grundlegende Neuregelung mit einer Grundzone von 400 Euro ähnlich der bisherigen Regelung zur geringfügigen Beschäftigung, allerdings mit der Änderung, dass auch Nebenbeschäftigungen zu einer Hauptbeschäftigung wieder unter diese Regelung fallen. Dann schließt sich eine Gleitzone an, in der die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen noch nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen, um zu verhindern, dass ein Bruttoeinkommen zu einem geringeren Nettoeinkommen führt. Die Förderung von haushaltsnahen Dienstleistungen wird erweitert, gleichzeitig die Grenze aber mit den anderen Bereichen auf 400 Euro vereinheitlicht. Die pauschale Abgabe des Arbeitgebers beträgt dann nur 12 Prozent, wichtiger noch sind die Möglichkeiten eines Abzuges von der Steuerschuld von 10 Prozent der Aufwendung, maximal 510 Euro für Mini-Jobs, von 12 Prozent der Aufwendung, maximal 2400 Euro für volle sozialversicherungspflichtige Beschäftigte und 20 Prozent der Aufwendung, maximal 600 Euro im Jahr für den Einkauf von Dienstleistungen zum Beispiel über Agenturen.

Zusätzliche Beschäftigungschancen werden wir darüber hinaus durch eine unbürokratische Neuregelung für kleine Selbständige parallel zur Ich-AG erschließen. Mittel sind ein stark vereinfachtes Steuerrecht und nur noch minimale Buchführungspflichten. In enger Abstimmung mit der CDU/CSU und dem Handwerk werden wir eine gemeinsame Lösung suchen. Die Eckpunkte wird der Bundestag bereits am 20. Dezember in einer Entschließung festhalten.

Die Gesetze treten bereits am 1. Januar 2003 in Kraft mit Ausnahme der Neuregelung der Mini-Jobs, wegen der unbedingt notwendigen Vorbereitungszeit gilt hier das in Kraft treten am 1. April 2003. So kann 2003 trotz der schwierigen Konjunktur zu einem guten Jahr für den Arbeitsmarkt werden.