Gemeindefinanzen: Kommunen im Kreis Gütersloh erhalten 2003 über 38 Millionen Euro

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Die Modellrechnung sieht für die Kommunen folgende GfG – Gesamtzuweisungen (in Klammern die Schulpauschalen) in Euro vor:
Borgholzhausen 395.508,66 (175.000), Gütersloh 16.863.779,44 (2.417.249),Halle (Westf.) 693.292,62 (321.316),Harsewinkel 661.557,54 (584.084),Herzebrock-Clarholz 612.975,18 (264.942), Langenberg 1.892.024,67(175.000)
Rheda-Wiedenbrück 6.708.755,86 (1.010.850), Rietberg 5.173.034,59 (678.662), Schloß Holte-Stukenbrock 492.852,34 (457.515),
Steinhagen 628.536,04 (297.866),Verl 995.990,41 (588.588), Versmold 1.261.717,19 (260.594), Werther 1.963.573,15 (175.000)
Kommunen im Kreis gesamt: 38.343.897,69 (7.406.666) Euro

Die Zuweisungen für den Kreis Gütersloh werden nach dem GfG – Entwurf im Jahr 2003 11.705.090 Euro betragen, davon 1.123.132 Euro an Schulpauschale.

Bei einer differenzierten Betrachtung ergeben sich dabei für einzelne Kommunen jedoch einige Unterschiede zu den GfG – Zuweisungen 2002.
Diese Unterschiede lassen sich beispielhaft an den Zahlen für die Städte Gütersloh und Versmold illustrieren. Während die geplante Gesamtzuweisung für die Stadt Gütersloh 2003 um über 5 Millionen Euro steigen soll, werden die Gesamtzuweisungen für Versmold um 2 Millionen sinken.

Die SPD- Landtagsabgeordneten verdeutlichten, dass sowohl die Finanzlage in den Kommunen, als auch der kommunale Finanzausgleich nach dem GfG von den Folgen des massiven und nicht erwarteten Gewerbesteuereinbruchs in 2001 betroffen sind. Statt eines ursprünglich prognostizierten Anstiegs um 3 % gab es einen Rückgang der Einnahmen um 11,7 %. Allerdings war diese Entwicklung von Ort zu Ort sehr unterschiedlich.

Die Höhe der im kommunalen Finanzausgleich bereitgestellten Mittel für die Kommunen (Steuerverbund) wird in dem jeweiligen GfG auf der Grundlage der amtlichen Steuerschätzung festgelegt, sie beruhen also auf der Basis von Einnahmeerwartungen. Die Abrechnung des Steuerverbundes erfolgt dann jeweils im übernächsten Jahr auf der Grundlage der tatsächlich eingenommen Steuern. Dieses Abrechnungsverfahren erfolgt auf den ausdrücklichen Wunsch der kommunalen Spitzenverbände.

Dieses Verfahren führt dazu, dass in Jahren, in denen die Steuereinnahmen unter den Steuerschätzungen bleiben, das Land faktisch an die Kommunen einen zinslosen Kredit gibt, der dann zwei Jahre später zurückzuzahlen ist. Umgekehrt hat das Land dann Zinsgewinne, wenn die Steuereinnahmen höher als die Schätzungen ausfallen. Dieses Abrechnungssystem, von dem mal die Kommunen und mal das Land profitieren, hat bei der Abrechnung des Steuerverbundes 2001, also auf der Basis der deutlich geringeren Steuereinnahmen 2001, zu einem entsprechend großen negativen Abrechnungsbetrag für die Kommunen geführt, der im Entwurf zum GfG 2003 seinen Niederschlag findet.

Die drei SPD- Landtagsabgeordneten betonten: "Zwar gab es den Wunsch der kommunalen Spitzenverbände für eine weitere Kreditierung oder eine Rückzahlung in Raten, aber die Spitzenverbände haben die aktuelle enge Finanzlage des Landes ebenso akzeptiert wie die Negativabrechnung des Steuerverbundes 2001 und das Abrechnungssystem als Ganzes."