
Die rotgrüne Koalition hat sich auf Veränderungen am Gesetzentwurf zur Zuwanderung geeinigt. Damit gehen SPD und Grüne auf die Bundesländer und die Opposition zu, um eine möglichst breite gesellschaftliche Unterstützung für das Vorhaben zu gewährleisten. Bundeskanzler Gerhard Schröder sprach von einer wirklichen Chance, in einer Koalition der Vernunft ein modernes, flexibles und sozial ausgewogenes Zuwanderungsrecht zu schaffen.
„Wir haben im Gesetzestext noch einmal klar und deutlich gesagt, dass es uns um Steuerung, aber auch um Begrenzung von Zuwanderung geht“, erklärte Schröder. „Und wir haben bekräftigt, dass wir nicht über bereits geltende völkerrechtliche Vorschriften hinausgehen.“
In dem Kompromiss ging es um folgende Punkte. Mit den Regelungen ist den Forderungen der Länder im wesentlichen entsprochen worden.
Die Zuwanderung soll sich strikt nach der Integrationskraft der Gesellschaft richten.
Die Aufnahme von Flüchtlingen soll nach den Kriterien der Genfer Flüchtlingskonvention erfüllen, geht aber nicht über deren Bestimmungen hinaus.
Das Nachzugsalter für zunächst im Heimatland verbliebene Kinder soll auf 12 Jahre festgelegt werden.
Inländische Arbeitnehmer sollen klare Priorität bekommen. Kann ein Arbeitsplatz mit einem in bereits in Deutschland lebenden Arbeitnehmer besetzt werden, so hat dieser Vorrang. Erst dann kommen Einwanderungsbewerber zum Zug.
Auf Basis einer allgemeinen Härtefallregelung können die Länder im Einzelfall bei besonderen Härten ein Bleiberecht gewähren.
Der Bundestag wird am Freitag über das geänderte Gesetz in abschließender Lesung abstimmen. Am 22. März soll der Bundesrat entscheiden. „Wir bieten eine Lösung an, die eine sachorientierte Abstimmung im Bundesrat möglich macht“, bekräftigte Schröder. Zugleich forderte er alle Beteiligten auf, ihre gesamtstaatliche Verantwortung wahrzunehmen und wies darauf hin, dass dies auch international wahrgenommen werde. „Ich appelliere noch einmal an die Opposition, mit einem Konsens mitzuhelfen, dass Deutschland bei einem schwierigen, aber notwendigen Gesetzesvorhaben Reformfähigkeit beweist.“