
Die Modernisierung der Arbeitsvermittlung einschließlich der verstärkten Nutzung privater Vermittlungsdienste ist ein Kernbestandteil des Job-AQTIV-Gesetzes. Ca. zwei Mio. Arbeitslose sind bereits 6 Monate oder länger arbeitslos, sie haben bereits jetzt das Recht private Vermittler in Anspruch nehmen zu können. Die Kosten trägt das Arbeitsamt.
Entsprechend dem Aufwand für 1.000 Arbeitsvermittler "kaufen" die Arbeitsämter Dienstleistungen bei Dritten ein. Das kommt insbesondere Arbeitslosen mit geringeren Eingliederungschancen zugute. Wichtig ist auch die Einbeziehung von Bildungs- und Beschäftigungsträgern in die Arbeitsvermittlung, denn diese kennen ihre Teilnehmer oft am besten. Vermittlungsprämien setzen konkrete Anreize für eine schnelle Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt.
Seit Inkrafttreten des Gesetzes Anfang Januar ist außerdem durch 2.000 zusätzliche Fachkräfte in den Arbeitsämtern Schwung in die Vermittlung gekommen. Eingliederungsvereinbarungen legen die konkreten Aktivitäten von Arbeitsamt und Arbeitssuchenden zur Überwindung der Arbeitslosigkeit für beide Seiten verbindlich und nachprüfbar fest.
Job-AQTIV baut die Erfolgskontrolle aktiver Arbeitsmarktpolitik konsequent aus. Jede Maßnahme wird zukünftig ausgewertet, inwieweit sie zur Eingliederung der Teilnehmer in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung beigetragen hat.