Da haben sich die beiden CDU Abgeordneten wieder einen Bären aufbinden lassen.

Jürgen Jentsch

Pressemitteilungen haben es in sich, so der hiesige Landtagsabgeordnete Jürgen Jentsch. Vor allem dann, wenn man vom Inhaltlichen nichts versteht. So auch geschehen bei der Darstellung über die Finanzierung der Feuerwehren in den Gütersloher Tageszeitungen der CDU Abgeordneten.

So stellt Jürgen Jentsch MdL fest, dass es keine Neufassung des Feuerwehrhilfegesetzes. Dieses Gesetz hat sich bewährt und bedarf keiner Änderung.

Fakt ist, dass für die Finanzierung der Feuerwehren ganz allein die Kommunen zuständig sind. Sie geben dafür allein pro Jahr etwa 1.2 Mrd. DM, also rund 600 Mio. Euro allein in NRW aus. Der Anteil der Feuerschutzsteuer beträgt etwa 60 Mio. Euro, also knapp 10 Prozent.

Fakt ist, dass seit vielen Jahrzehnten aus der Feuerschutzsteuer das Landesinstitut für die Feuerwehren finanziert wird. Eine zentrale Ausbildungseinrichtung in der Spitzenkräfte der kommunalen Feuerwehren ihr notwendiges Führungswissen erhalten.

Fakt ist, dass die damalige CDU geführte Bundesregierung den Ländern den Katastrophenschutz zugewiesen hat und sich aus der Finanzierung weitgehend herausgezogen hat. Den Ländern blieb daher nichts weiter übrig, als einen entsprechenden Haushaltstitel zu finden, um so die notwendigen Einrichtungen zu fördern. Da die Bekämpfung von Großschadensereignisse Sache vieler Hilfsorganisationen sowie der Feuerwehren ist, war es naheliegend aus der Feuerschutzsteuer diesen wichtigen Bereich mitzufinanzieren. Daher sollte die CDU wissen, dass ihre Kritik vor allem die Handlungsfähigkeit der örtlichen Hilfsdienste trifft. In diesem und im kommenden Haushaltsjahr wird allerdings die Finanzierung aus der Feuerschutzsteuer ausgesetzt, da hier entsprechenden Mittel aus der Terrorbekämpfung bereitstehen.

Fakt ist weiterhin, dass auf Drängen vieler Kommunen, insbesondere aber dem Städte- und Gemeindebund, in dem im übrigen alle Kommunen im Kreis organisiert sind, ab diesem Jahr eine Umstellung der Förderung von der Projekt- hin zur Pauschalförderung erfolgt. Damit tritt nicht nur der Fortfall langer Antrags- und Bewilligungswege, sondern auch eine größere Gerechtigkeit ein. Künftig erhalten alle Kommunen pro Jahr ihren Anteil aus der Feuerschutzsteuer und können ihn selbständig für die Feuerwehren verwenden. Die schwerfällige und oft undurchsichtige Förderpraxis gehört damit der Vergangenheit an. Ich kann nur den beiden CDU Abgeordneten empfehlen sich vor Ort über die bisherige Praxis zu informieren.
Fakt ist, die Feuerschutzsteuer wird auch künftig den Kommunen zur Verfügung stehen. Eine Änderung des Feuerwehrhilfegesetzes im Sinne der CDU wird es nicht geben. Ich bedaure, dass hier einige in der CDU wieder einmal versuchen auf den Rücken der über 110 000 ehren- und hauptamtlichen Feuerwehrleuten parteipolitische Polemik zu betreiben. Übrigens begleitet vom Kopfschütteln vieler CDU Bürgermeister.