Die derzeitige Debatte ist überflüssig wie ein Kropf und sogar schädlich. Sie dient einigen Teilnehmern wohl nur zur persönlichen Profilierung. Nach gewissen Anfangs-
schwierigkeiten hat sich die Neuregelung zur geringfügigen Beschäftigung gut eingespielt und bewährt. Wir haben derzeit 4,1 Millionen ausschließlich geringfügig Beschäftigte und daraus Beitragseinnahmen von 5,3 Milliarden Mark. Ohne die Neuregelung wären die Sozialversicherungs-
beiträge um 0,3 Prozent-Punkte höher. Sie trägt damit erheblich zur Stabilisierung der Sozialversicherung bei, gleichzeitig verbessert sie auch den sozialen Schutz der Betroffenen.
Geringfügige Nebenbeschäftigungen wirken wie Überstunden und dürfen deshalb auch nicht anders behandelt werden. Schon um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, müssen sie steuer- und sozialversicherungspflichtig bleiben. Eine Verlagerung der Beschäftigungsverhältnisse zu Gunsten von Hausfrauen, Studenten und
Schülern ist daher auch arbeits-marktpolitisch sinnvoll.
Am 1.1.2002 tritt mit dem Job-AQTIV-Gesetz die große Ar-beitsmarktreform in Kraft. Sie bedeutet einen erheblichen Schub an Flexibilisierung. Der Umbau der Arbeitsvermittlung, die am Einzelfall ausgerichteten Hilfen für Arbeitslose, der Ausbau der Prävention und mehr Entscheidungen vor Ort sind die wichtigsten Punkte.
Davon profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wenn beide Seiten jetzt die neuen Chancen gezielt wahrnehmen, wird der Arbeitsmarkt neuen Schwung erhalten und die Diskussion über angeblich fehlende Reformen in den Hintergrund drängen.