
Zu den Behauptungen der CDU, die Ausfälle der Gewerbesteuer hingen unmittelbar mit der Unternehmenssteuerreform vom 01.01.2001 zusammen, erklärt der Geschäftsführer der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik (SGK) im Kreis Gütersloh Wolfgang Bölling: „ Diese Aussage ist falsch! Es gibt keine einzige neue Regelung, die für die Ausfälle verantwortlich gemacht werden kann." Der Deutsche Städtetag macht neben konjunkturellen Effekten in erster Linie die gewerbesteuerliche Organschaft verantwortlich. Durch Umstruktuierungen bei Unternehmen können Gewinne und Verluste miteinander verrechnet werden. Diese Nutzung der gewerbesteuerlichen Organschaft führt zu Gewerbsteuerausfällen. Dies ist altes Steuerrecht.
Die Finanzpolitiker der SPD nehmen die Gewerbesteuerrückgänge sehr ernst und haben darauf bereits reagiert. Um die finanzielle Situation der Gemeinden kurzfristig zu verbessern wird die gewerbesteuerliche Organschaft eingeschränkt und in ihren Voraussetzungen an die körperschaftssteuerlichen Organschaft angeglichen. Nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums ergeben sich Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer von ca. 1 Mrd. DM.
Die Bundesregierung hat die Neuregelung des Länderfinanzausgleichs, wie vom Bundesverfassungsgericht mehrfach gefordert, auf den Weg gebracht. Nun werden die Gemeindefinanzen auf eine verlässliche Grundlage gestellt. Dazu wird die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode eine Expertenkommission einsetzen. Die Verstetigung der kommunalen Steuereinnahmen sowie die Überprüfung der Ausgabenseite werden besondere Schwerpunkte sein.